Statuten

Ziel und Zweck

Der MCBS ist eine Interessengemeinschaft von Fahrern Englischer Motorräder mit dem Zweck, Englische Motorräder aller Marken und Typen zu erhalten und deren Tradition zu wahren.

Neben Kameradschaft und Geselligkeit sind technischer Interessenaustausch, gegenseitige Unterstützung und Imagepflege, sowie Werbung neuer Mitglieder oberste Zielsetzung.

Die Mitglieder sind im besonderen für den guten Ruf des MCBS und für das gute Image der Motorradfahrer – allgemein – besorgt.


Bedingungen, Rechte, Aufgaben, Pflichten

  1. Voraussetzung für die Clubmitgliedschaft ist der Besitz eines Englischen Motorrades (Passivmitglied). Die Aktiv-Mitgliedschaft bedingt, dass dieses Motorrad eingelöst ist und gefahren wird.
  2. Über die Aufnahme / den Anschluss eines Clubmitgliedes entscheidet der Vorstand (einfaches Mehr). Ein ausgetretenes Clubmitglied hat keine Anspruch auf anteiliges Clubkapital und -material.
  3. Der Mitgliederbeitrag wird jeweils für ein Jahr, anlässlich der HV, festgelegt (einfaches Mehr). Zurzeit beträgt dieser Fr. 20.–.
  4. Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern (Präsident, Aktuar, Kassier, Materialverwalter und Beisitzer) und wird an der HV für jeweils ein Jahr gewählt (einfaches Mehr).
  5. Der Vorstand ist in allen Belangen, die nicht gegen die „Statuten“ verstossen, entscheidungsberechtigt (einfaches Mehr).
  6. Jedes Clubmitglied, das über eine mindestens dreijährige Aktivmitgliedschaft verfügt, kann sich der Wahl in den Vorstand stellen.
  7. Für die Vorstandsmitglieder ist die Teilnahme an offiziellen Clubveranstaltungen obligatorisch.
  8. Der Club organisiert einmal jährlich ein Internationales Engländertreffen. Die Mithilfe und der Besuch ist für alle Mitglieder obligatorisch.
  9. Das Jahresprogramm ist jeweils bis Mitte März festzulegen und an die Mitglieder zu verteilen.
  10. Anlässlich der HV wird vom Vorstand (Kassier) die Jahresrechnung und das Budget für das folgende Jahr vorgelegt. Über das Budget wird abgestimmt (einfaches Mehr). Ein Grundkapital (Stock) zur Sicherstellung eventueller ausserordentlicher Anschaffungen und Defizitgarantien wird ebenfalls festgelegt.
  11. Der Kassier hat die Aufgabe, das Clubkapital zinsbringend anzulegen.
  12. Die HV ist für alle Aktivmitglieder obligatorisch und findet am Ende des Kalenderjahres statt. Stimmberechtigt sind alle anwesenden Aktiv- und Passivmitglieder.
  13. Statutenänderungen bedürfen dem absoluten Mehr.

Genehmigt anlässlich der HV vom 02.12.88 mit 21 Ja-Stimmen, keiner Enthaltung und ohne Gegenstimme.

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